Aktuelles / News / Ambulante Palliativbehandlung ist umsatzsteuerfrei (Oktober 2010)
Ambulante Palliativbehandlung ist umsatzsteuerfrei
Das Bundesministerium für Gesundheit hat festgestellt, dass die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V und die ambulanten Hospizleistungen vergleichbare Ziele verfolgen. Es erscheint daher gerechtfertigt, sie umsatzsteuerrechtlich gleich zu behandeln und die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung für umsatzsteuerfrei zu erklären, wenn sie unter der fachlichen Verantwortung von Ärzten, Krankenschwestern oder von anderen vergleichbar qualifizierten Fachkräften erbracht werden.
ADVISION
Oktober/2010
