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Honorarverteilung für Ärzte geändert (Juli 2010)
Ab 1. Juli gibt es Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen
Zur Stabilisierung der Regelleinstellungsvolumen (RLV) wird die Honorarverteilung zum 1. Juli 2010 in einigen Punkten verändert. „Freie Leistungen“ wie Akupunktur und dringende Hausbesuche werden über Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) gesteuert. Damit unterliegen ab Juli fast alle Leistungen, die aus der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) finanziert werden, einer Mengenbegrenzung,
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Bislang „freie Leistungen“ werden ab dem 1. Juli 2010 gesteuert. Mengenzunahmen bei solchen Leistungen gehen dann nicht mehr zu Lasten der RVL-Fallwerte unbeteiligter Ärzte aller Arztgruppen.
- Einführung Qualifikationsgebundener Zusatzvolumen (QZV) zur Mengensteuerung u. a. von Leistungen, die bislang unbegrenzt zu festen Preisen honoriert werden („freie Leistungen“). Auch die sogenannten Fallwertzuschläge für Hausärzte (z.B. Sonographie und Kleinchirurgie) und Fachärzte (für Teilradiologie) fallen weg. Sie werden ebenfalls durch QVZ ersetzt.
- Bildung Arztgruppenspezifischer Verteilungsvolumen für RLV- und QVZ-Leistungen.
- Der Vorteil: Leistungsausweitungen einer Arztgruppe gehen ausschließlich zu deren Lasten und belasten nicht mehr die Honorarvolumen aller Haus- bzw. aller Fachärzte
- Ein Honorarvolumen für die Praxis: RLV und QVZ können gegenseitig verrechnet werden.
- Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird dauerhaft in einen haus- und einen fachärztlichen Teil getrennt, beide Honorarbereiche werden künftig auch separat weiterentwickelt. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung autonomer Verwaltung getan.
ADVISION
Juli/2010
