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MDK-Schulnoten für Pflegebetriebe bedrohen Existenzen (April 2010)
Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen können angefochten werden
Wie gut die Qualität einer Pflegeeinrichtung ist, sollen künftig Verbraucher anhand von Schulnoten erkennen können. Deshalb werden alle Pflegeunternehmen regelmäßig Qualitätskontrollen durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) unterzogen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in Transparenzberichten zusammengefasst. Diese Berichte und die daraus resultierenden Schulnoten werden im Internet veröffentlicht.
Berichte des MDK weichen von Bewertungen der Pflegedienst-Kunden ab
Obwohl es nichts Nennenswertes zu bemängeln gibt, erhalten Pflegeeinrichtungen in den Transparenzberichten häufig die Noten 4 oder 5. Die Schäden für das Ansehen der Pflegeunternehmen in der Öffentlichkeit sowie bei den eigenen Bewohnern und Kunden sind katastrophal. Gleichzeitig kommt es oft vor, dass die Transparenzberichte des MDK von den sehr guten Bewertungen der Kunden, z. B. in den Bereichen „Pflege und medizinische Versorgung“ und „Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“, abweichen. Die gute Nachricht: Die Pflegeunternehmen können gegen fehlerhafte Transparenzberichte vorgehen.
ETL-Rechtsanwälte bieten Pflegediensten Unterstützung an
Mittels einer gerichtlichen Eilentscheidung zugunsten einer Pflegeeinrichtung konnte die Veröffentlichung negativer MDK-Transparenzberichte im Internet verhindert werden. Doch der Aufbau und die Formulierung des Antrages sind für den Erfolg bei Gericht außerordentlich wichtig. Das Gericht muss allein durch den eingereichten Schriftsatz davon überzeugt werden, dass durch die Veröffentlichung des fehlerhaften Transparenzberichtes dem Pflegeunternehmen ein irreversibler Schaden entsteht. Nötig ist zusätzlich die Einreichung einer Klageschrift. Deshalb sollten Betroffene bei derartigen Anträgen einen Fachanwalt für Medizinrecht konsultieren.
ETL Rechtsanwälte
April/2010
