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Aktuelles / News / Neuregelungen für Medizinische Versorgungszentren geplant (Januar 2010)

Neuregelungen für Medizinische Versorgungszentren geplant

Ärzte sollen Mehrheitsanteile halten

Die neue Bundesregierung plant eine wesentliche Änderung im Bereich der Neuen Versorgungsformen. Bisher können sich beispielsweise auch Pflegedienste und Apotheken in die ambulante ärztliche Versorgung integrieren. Nach dem Koalitionsvertrag sollen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) künftig nur noch von Vertragsärzten getragen werden, um der ärztlichen Tätigkeit in der Gesundheitsversorgung eine zentrale Bedeutung zu geben.

Krankenhäuser dürfen nur noch Minderheitsgesellschafter sein

Nach der geplanten Neuregelung können sich Krankenhäuser zwar an einem MVZ beteiligen, dies aber nur als Minderheitsgesellschafter. In unterversorgten Regionen dürfen Kliniken auch höhere Anteile erwerben, wenn nicht genügend Vertragsärzte als Gesellschafter und Träger für das MVZ gefunden werden. Mit dieser zu erwartenden Neuregelung werden insbesondere Managementgesellschaften, die im Rahmen eines Ketten- oder Filialsystems MVZ aufbauen, beschränkt. Ferner wird es für Krankenhäuser deutlich schwerer, ihr stationäres Leistungsangebot um die ambulante Medizin zu ergänzen. Vermutlich wird das Bestreben einiger Krankenkasse, über MVZ-Standorte in die ambulante Versorgung einzusteigen, zukünftig nicht mehr möglich sein.

ADVISION Steuerberatungsgesellschaft mbH

Januar/2010

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