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Aktuelles / News / Pflegereform beschlossen (Juli 2008)

Pflegereform beschlossen

Zum 1. Juli 2008 stehen umfangreiche Änderungen an

Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Pflegereform, das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, gebilligt. Nun stehen umfangreiche Veränderungen an.
Eine wesentliche Veränderung ist die Erhöhung der ambulanten und stationären Pflegeleistungen. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflege-versicherung zum 1. Juli 2008 von 1,7% auf 1,95% (bei Kinderlosen von 1,95% auf 2,2%) erhöht. Zur Verbesserung der Qualität in der Pflege soll künftig eine jährliche Qualitätsprüfung in Pflegeheimen stattfinden. Bisher fanden die Qualitäts-prüfungen alle 5 Jahre statt.
Eine andere Neuerung ist der Anspruch auf eine sogenannte „Pflegezeit“. Demnach kann ein Beschäftigter, der die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung übernimmt, für maximal sechs Monate unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Nahe Angehörige sind in diesem Fall Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Ge-schwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkelkinder sowie die Schwiegerel-tern und Schwiegerkinder. Der Anspruch auf Pflegezeit besteht allerdings nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.
Weitere Informationen zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (www. bmg.bund.de).

Juli/2008

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