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Versorgungsgrad entscheidet über Arzthonorare (April 2010)

Bei Überversorgung gibt es Abschläge vom Orientierungspunktwert

Die Höhe der Arzthonorare wird ab 2010 bzw. 2011 davon abhängen, welcher Arztgruppe der jeweilige Arzt angehört und in welcher Region er tätig ist. Vorgesehen ist, dass bei Unterversorgung bzw. drohender Unterversorgung Zuschläge (bis zu 27 %) auf den Orientierungspunktwert und bei Überversorgung Abschläge (bis zu 19 %) vom Orientierungspunktwert vorgenommen werden. In 2010 beträgt der Orientierungspunktwert 3,5048 Cent. Ob und für welche Arztgruppe eine Unter- bzw. Überversorgung vorliegt, wird auf Grundlage der Bedarfsplanungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses entschieden. Diese enthalten detaillierte Vorgaben zur Ermittlung des Versorgungsgrades in einer Versorgungsregion, wobei insbesondere die Einwohnerzahl, die Anzahl der Ärzte und die Arzt-Einwohner-Relation berücksichtigt werden.

Fünf Versorgungskategorien werden definiert

  • Unterversorgung II
    Ist der Versorgungsgrad bei Haus- und Kinderärzten geringer als 56,25 % bzw. bei Fachärzten geringer als 36,5 %, liegt Unterversorgung II vor.
  • Unterversorgung I
    Im hausärztlichen Bereich liegt Unterversorgung I bei einem Versorgungsgrad zwischen 56,25 % und 75 % vor, bei Fachärzten bei einem Versorgungsgrad zwischen 36,5 % und 50 %.
  • Regelversorgung
    Die Kategorie „Regelversorgung“ liegt vor, wenn der Versorgungsgrad in dem jeweiligen Planungsbereich bei Haus- und Kinderärzten 75 % bis 110 % und bei Fachärzten zwischen 50 % und 110 % beträgt.
  • Überversorgung I
    Von Überversorgung I ist bei einem Versorgungsgrad zwischen 110 % und 150 % auszugehen. Bei Überversorgung wird nicht zwischen Haus- und Fachärzten unterschieden.
  • Überversorgung II
    Beträgt der Versorgungsgrad 150 % oder mehr, liegt Überversorgung II vor.

Konvergenzregelung

Für bereits zugelassene Ärzte wird es Abschläge bei Überversorgung jedoch erst ab 2011 geben. Zudem werden die Abschläge für alle bereits vor dem bzw. zum 01. Januar 2010 zugelassenen Ärzte noch mit einem Konvergenzfaktor multipliziert, sodass die vollen Abschläge bei ihnen erst ab 2017 zum Tragen kommen. Auch für Ärzte, die bis zum 31. Dezember 2011 eine Praxis in einem überversorgten Gebiet übernehmen, gibt es eine (allerdings kürzere) Konvergenzphase. In 2010 sind die Abschläge daher nur für Ärzte relevant, die in einem überversorgten Gebiet eine Praxis neu eröffnen.

ADVISION Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin
April/2010
 

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