Sie schätzen selbst
Eine Zahl aus dem Umsatz oder aus dem, was ein Kollege erzählt hat. Sie berücksichtigt Ihr bereinigtes Ergebnis nicht — und außer Ihnen glaubt sie niemand.
Was ist Ihr Pflegedienst wert? Finden wir's gemeinsam heraus!
Sie erfahren, was Ihr Lebenswerk heute wert ist — als Zahl, die vor Käufer, Bank und Finanzamt trägt. Sie sehen, ob der Erlös für Ihren Ruhestand reicht, was den Preis noch hebt und wie sich Ihr Dienst übergeben lässt. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch.
Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch Was Sie davon haben
Zertifizierte Beraterin für Pflegeeinrichtungen · In der Branche seit 1982 · bundesweit tätig
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Wir begleiten Bewertungen und Übergaben in der Pflegebranche seit über fünfzehn Jahren. Diese sechs Punkte begegnen uns immer wieder. Kaum ein Inhaber kennt den Wert seines Betriebs — das ist normal und kein Versäumnis.
Wenn Sie bei einem Punkt nicken, sind wir für Sie die richtige Adresse.
Sie haben Jahrzehnte aufgebaut — und niemand konnte Ihnen je sagen, was dabei herausgekommen ist. Eine Faustformel aus dem Internet hilft nicht weiter: Sie kennt Ihren Patientenmix nicht, Ihre Prüfnote nicht und Ihr bereinigtes Ergebnis erst recht nicht.
Wer keine Fachkräfte findet, kann Touren nicht besetzen und Anfragen nicht annehmen. Die Fachkraftquote entscheidet über die Genehmigungsfähigkeit — und damit über den Preis. Viele Inhaber spüren, dass der Betrieb jedes Jahr etwas weniger wert wird, ohne es beziffern zu können.
Die Frage hinter allen anderen. Ob der Erlös trägt, hängt nicht am Kaufpreis, sondern daran, was nach Steuern übrig bleibt. Und das entscheidet sich lange vor der Unterschrift.
Für viele wiegt das genauso schwer wie der Preis. Wer seinen Dienst in gute Hände geben möchte, muss wissen, wie sich der Betrieb überhaupt überleiten lässt — und was das für Mitarbeitende und Patienten bedeutet.
Nicht die Mitarbeitenden, sonst wird es unruhig. Nicht die Kollegen — das sind die Wettbewerber im eigenen Gebiet. Nicht die Kostenträger. Die Pflegebranche ist eng vernetzt; ein Gerücht reicht.
Verkaufen, wenn man nicht mehr mag? Genau die Dinge, die den Wert am stärksten beeinflussen — die Struktur, das Ergebnis, wie stark der Betrieb an Ihnen hängt — brauchen Vorlauf und lassen sich wenige Monate vor der Übergabe kaum noch ändern.
Einer davon kommt Ihnen bekannt vor?
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, was bei Ihnen zuerst dransteht — 30 bis 60 Minuten, per Telefon, Webex oder Teams. Ohne Verpflichtung.
Was Sie davon haben
Ein Wertgutachten ist kein Papier für die Schublade. Es beantwortet die Fragen, die über Ihre nächsten Jahre entscheiden — und zwar so, dass auch andere die Antwort akzeptieren.
Sie wissen, was nach Steuern tatsächlich übrig bleibt — und ob der Erlös die Pläne trägt, die Sie für die Zeit danach haben.
Vor dem Käufer, vor der Bank, vor Ihrer Familie und vor dem Finanzamt. Nicht „so ungefähr“, sondern mit der Rechnung dahinter.
Sie sehen schwarz auf weiß, was den Wert heute drückt und was sich noch beheben lässt. Manches davon kostet nur Zeit, kein Geld.
Sie gehen nicht mit einem Gefühl ins Gespräch, sondern mit einer belastbaren Spanne — und wissen, wo Ihre Grenze liegt.
Wie sich Ihr Dienst überleiten lässt, steht mit im Gutachten. Für Ihre Mitarbeitenden und Ihre Patienten ist das der eigentliche Punkt.
Sie entscheiden danach in Ruhe, ob, wann und an wen Sie abgeben. Das Gutachten verpflichtet Sie zu nichts.
Wir kennen diese Gespräche
Buchhaltung nach Pflegebuchführungsverordnung und Kostenträgerrechnung gehören bei uns zum Alltag. Wir sehen, welche Leistung sich trägt und welche den Wert drückt — und wir wissen, wie aus einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung eine Zahl wird, die auch ein Käufer akzeptiert.
Genauso kennen wir die Sätze, mit denen Inhaber zu uns kommen. Diese drei hören wir am häufigsten:
„Ich möchte meinen Dienst in gute Hände abgeben.“
„Ich hätte gerne mehr Zeit für mich — aber es muss wirtschaftlich auch für mich tragbar sein. Mit dem Verkauf muss ich einen guten Lebensabend finanzieren können.“
„Ich finde kein Personal mehr und merke, dass mein Dienst immer weniger wert wird. Deshalb würde ich gerne verkaufen, solange ich noch etwas dafür bekomme.“
Drei Wege, eine Frage
Eine Zahl aus dem Umsatz oder aus dem, was ein Kollege erzählt hat. Sie berücksichtigt Ihr bereinigtes Ergebnis nicht — und außer Ihnen glaubt sie niemand.
Wer Ihren Betrieb übernehmen möchte, bewertet ihn im eigenen Interesse. Große Pflegeketten haben dafür eigene Abteilungen. Die Rechnung ist sauber — sie ist nur nicht für Sie gemacht.
Ihr Vorteil
Sie bekommen die Rechnung dazu, nicht nur das Ergebnis — und eine Zahl, die sich danach richtet, ob ein Käufer den Kaufpreis aus Ihrem Betrieb überhaupt bedienen kann (der Kapitaldienstfähigkeit). Damit halten Sie in der Verhandlung stand.
Warum eine Steuerkanzlei
Eine Bewertung ist nur so gut wie die Zahlen, auf denen sie steht. Genau dort liegt unser Alltag.
Seit mindestens fünfzehn Jahren begleiten wir Bewertungen und Übergaben in der Pflegebranche — über hundert an der Zahl.
Buchhaltung nach Pflegebuchführungsverordnung und Kostenträgerrechnung gehören bei uns zum Alltag. Sie müssen uns Ihre Branche nicht erklären.
Jeder Multiplikator wirkt auf das bereinigte Ergebnis. Wer Privatanteile, Ihr eigenes Gehalt und Einmaleffekte nicht herausrechnet, rechnet an Ihrem Betrieb vorbei.
Zertifizierte Beraterin für Pflegeeinrichtungen · zwei zertifizierte Berater für den Kauf und Verkauf von Unternehmen · Fachberatung für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH).
Ihre Ansprechpartnerin
Elke Evertz
Steuerberaterin · Diplom-Betriebswirtin
Alle Qualifikationen über die IFU/ISM gGmbH. Sie führt die Erstgespräche persönlich.
Sie müssen noch nichts entscheiden.
Das Erstgespräch ist kein Verkaufsgespräch. Sie erfahren, wo Sie stehen — und wenn ein Gutachten für Sie nicht sinnvoll ist, sagen wir Ihnen das.
Was wir für Pflegedienste tun
Wir sind keine Allround-Kanzlei für dieses Thema. Unsere Arbeit konzentriert sich auf die Fragen, die bei der Abgabe eines Pflegedienstes über das Ergebnis entscheiden.
Nach dem Ertragswertverfahren und über einen Multiplikator auf das bereinigte Ergebnis — nicht auf den Umsatz und nicht nach Faustformel. Auch für Intensiv- und Beatmungspflege und Tagespflege.
Wir übernehmen das Wertgutachten auch für sich allein — genauso die Begleitung einer Betriebsprüfung oder die Frage nach der richtigen Rechtsform. Eine laufende Betreuung bei uns ist dafür keine Voraussetzung.
Die meisten Pflegedienste werden als GmbH geführt; dann wird in der Regel der Anteil verkauft. Möglich ist auch der Verkauf der einzelnen Bestandteile. Welcher Weg für Sie besser ist, ist eine reine Steuerfrage.
Hier gelten Besonderheiten, die es sonst nirgends gibt. Sie brauchen Spezialwissen — und sie wirken unmittelbar auf das, was bei Ihnen ankommt.
Inhaberabhängigkeit senken, Strukturen ordnen, das Ergebnis bereinigen. Der Teil, der Vorlauf braucht — und der den Wert am stärksten hebt.
Beim Austritt eines Gesellschafters, bei einer Erbauseinandersetzung, bei einer Scheidung, zur Beweisvorsorge und gegenüber Finanzamt und Gericht.
Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch Laufende Steuerberatung für Pflegedienste
Die Werttreiber
Er hängt am Betreiber und ist nicht frei übertragbar. Das bestimmt mit, welcher Weg überhaupt möglich ist.
Wie Ihr Betrieb zuletzt bewertet wurde, sieht jeder Käufer als Erstes an.
Sie entscheidet über die Genehmigungsfähigkeit — und damit über den Preis.
Wie viele Patienten, welche Leistungen, welche Kostenträger — und was eine Leistung bei Ihnen tatsächlich einbringt.
Der einzelne Faktor, der den Wert am stärksten drückt — und der sich mit Vorlauf beheben lässt.
Ihr eigenes Gehalt, Privatanteile und Einmaleffekte werden herausgerechnet. Erst auf diese Zahl wird ein Multiplikator angewendet.
Ihr Gutachten
Damit Sie sehen, worauf Ihre Zahl beruht — und was Sie einem Käufer, einer Bank oder dem Finanzamt vorlegen können.
Ihr Wertgutachten
Das Ergebnis besprechen wir mit Ihnen. Es bleibt kein Dokument, das Sie allein deuten müssen.
So fängt es an
2 Minuten
Sie beantworten sie, ohne Ihren Namen zu nennen. Danach entscheiden Sie, ob wir uns melden sollen.
30–60 Minuten
Per Telefon, Webex oder Teams. Sie erfahren, wie eine Bewertung abläuft, wo Sie zeitlich stehen und welche Unterlagen gebraucht werden. Kostenfrei.
Ihr Ergebnis
Sobald die Unterlagen vollständig sind. Dazu ein Gespräch darüber, was daraus folgt.
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Für das Gutachten bekommen Sie vorher eine Honorarvereinbarung, in der steht, was enthalten ist.
Ohne Verpflichtung
Und wenn nicht, sagen wir Ihnen das — dann haben Sie eine Frage weniger im Kopf.
Ob Ihr Zeitpunkt passt oder ob sich Vorbereitung erst noch lohnt.
Und wie viel Aufwand tatsächlich auf Sie zukommt.
Sie bekommen eine Honorarvereinbarung, bevor irgendetwas beauftragt wird.
Das Erstgespräch ist kein Verkaufsgespräch. Sie sprechen mit einer Steuerberaterin, nicht mit einem Vertrieb.
Zwei Minuten, fünf Fragen.
Sie beantworten sie, ohne Ihren Namen zu nennen. Erst am Ende entscheiden Sie, ob wir uns melden sollen.
Der Zeitpunkt
Wer früh weiß, woran er ist, hat die Wahl.
Wer seinen Betrieb in guter Verfassung übergeben will, braucht Vorlauf. Die Dinge, die den Wert am stärksten beeinflussen — wie stark der Betrieb an Ihnen hängt, wie die Struktur aufgestellt ist, wie das Ergebnis aussieht — lassen sich wenige Monate vor dem Verkauf kaum noch ändern.
Der Markt macht es nicht leichter: Digitalisierungsdruck, Fachkräftemangel, Kostendruck. Wer wartet, bis er nicht mehr mag, gibt in einer schlechteren Ausgangslage ab.
Und es geht um mehr als Zahlen. Viele beschäftigt die Frage, was nach der Übergabe kommt — der leere Schreibtisch, die Aufgabe von etwas, das jahrzehntelang das eigene Leben war. Auch dafür ist Vorlauf der bessere Weg als ein schneller Schnitt.
Ehrlich gesagt
Wir sortieren niemanden vorab aus. Jede Anfrage kommt bei uns an, und im Erstgespräch ist in wenigen Minuten klar, ob es passt.
So fühlt es sich an, wenn es geklärt ist
Häufige Fragen
Der Wert eines ambulanten Pflegedienstes wird aus der Ertragskraft abgeleitet, nicht aus dem Umsatz. Üblich sind das Ertragswertverfahren und ein Multiplikator auf das bereinigte Ergebnis — also den Gewinn, nachdem Unternehmerlohn, Privatanteile und Einmaleffekte herausgerechnet wurden. Die im Markt genannten Multiplikatoren reichen von etwa 2 bis 9. Diese Spanne zeigt, dass ohne bereinigtes Ergebnis keine belastbare Zahl entsteht.
Spanne 2 bis 9: Marktangaben verschiedener Anbieter.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen wir für Ihre Zahl brauchen. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch
Wertgutachten erstellen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und zertifizierte Sachverständige. Entscheidend ist weniger die Berufsbezeichnung als die Erfahrung mit Pflegeeinrichtungen — und die Rolle, in der jemand arbeitet. Wir legen vor jeder Beauftragung fest, ob wir für eine Seite tätig werden oder neutral als Gutachter. Unser Honorar hängt nicht davon ab, ob Sie am Ende verkaufen.
Wir haben über 100 Bewertungen begleitet. Ob wir für Ihren Fall die richtige Adresse sind, klären wir im kostenfreien Erstgespräch. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch
Das hängt vom Aufwand ab, und der unterscheidet sich zwischen zwei Betrieben gleicher Größe erheblich. Maßgeblich sind der Zustand Ihrer Unterlagen, die Zahl der Standorte, wie viele Erlösarten zu trennen sind und wozu das Gutachten dienen soll. Den Rahmen halten wir vor der Beauftragung in einer Honorarvereinbarung fest, in der steht, was enthalten ist.
Im kostenfreien Erstgespräch schätzen wir den Aufwand ein und nennen Ihnen den Preis — bevor Sie sich entscheiden und bevor irgendetwas beauftragt wird. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch
Sobald uns die vollständigen Unterlagen vorliegen — in der Regel die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, die Personalübersicht und die wesentlichen Verträge — erstellen wir das Wertgutachten zügig; den Termin nennen wir Ihnen verbindlich bei der Beauftragung. Der Verkauf selbst dauert deutlich länger; im Markt werden sechs bis zwölf Monate genannt.
Wie viel Zeit Sie einplanen sollten, klären wir im kostenfreien Erstgespräch. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch
Wird der Pflegedienst als laufender Betrieb weitergeführt, gehen die Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über. Beim Verkauf der Gesellschaftsanteile bleibt der Arbeitgeber ohnehin derselbe; beim Verkauf der einzelnen Bestandteile greift der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die Mitarbeitenden sind vorher in Textform zu unterrichten und können widersprechen.
Wann Sie Ihr Team informieren sollten, besprechen wir im kostenfreien Erstgespräch. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch
Nein. Sie können bei Ihrer bisherigen Kanzlei bleiben. Wir übernehmen auch einzelne Aufgaben — das Wertgutachten, die Begleitung einer Betriebsprüfung oder die Frage nach der richtigen Rechtsform. Eine laufende Betreuung bei uns ist dafür keine Voraussetzung. Viele Inhaber sprechen ihren Steuerberater aus einem anderen Grund nicht an: Beim Verkauf verliert er das Mandat.
Was Sie brauchen und was nicht, klären wir im kostenfreien Erstgespräch. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch
Nein. Ihre Anfrage erreicht ausschließlich die Berufsträger unserer Kanzlei. Als Steuerberater unterliegen wir der beruflichen Verschwiegenheitspflicht — gesetzlich, strafrechtlich bewehrt und mit Zeugnisverweigerungsrecht. Sie gilt ab dem ersten Gespräch, auch ohne Mandat. Weder Mitarbeitende noch Wettbewerber noch Kostenträger erfahren etwas.
Die fünf Fragen des Fragebogens beantworten Sie ohne Ihren Namen — zwei Minuten. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch
Sie müssen noch nichts entscheiden
Fünf kurze Fragen, zwei Minuten, ohne Ihren Namen. Danach entscheiden Sie, ob wir uns melden sollen. Das Erstgespräch ist kostenfrei und kein Verkaufsgespräch.
Die ersten Fragen beantworten Sie ohne Ihren Namen. Erst am Ende entscheiden Sie, ob wir uns melden sollen.
Hafenstraße 35 · 47119 Duisburg-Ruhrort · info@antax-duisburg.de
Montag bis Donnerstag 7:30–17:00 Uhr · Freitag konzentrierter Arbeitstag ohne telefonische Erreichbarkeit
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